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   OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07   

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https://dejure.org/2008,45368
OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07 (https://dejure.org/2008,45368)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.07.2008 - 12 U 8/07 (https://dejure.org/2008,45368)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 12 U 8/07 (https://dejure.org/2008,45368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 2001, 78).

    Erweist sich nämlich ein vom erstinstanzlichen Gericht erlassenes Teilurteil als unzulässig, kann das Berufungsgericht - sofern eine Entscheidung über den gesamten Rechtsstreit sachdienlich ist - den beim erstinstanzlichen Gericht anhängig gebliebenen Klagantrag an sich ziehen und gemäß § 540 ZPO über ihn entscheiden, um den Verfahrensverstoß auszuräumen ( BGH NJW 2001, 78; NJW 1999, 1035; NJW 1992, 511).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Erweist sich nämlich ein vom erstinstanzlichen Gericht erlassenes Teilurteil als unzulässig, kann das Berufungsgericht - sofern eine Entscheidung über den gesamten Rechtsstreit sachdienlich ist - den beim erstinstanzlichen Gericht anhängig gebliebenen Klagantrag an sich ziehen und gemäß § 540 ZPO über ihn entscheiden, um den Verfahrensverstoß auszuräumen ( BGH NJW 2001, 78; NJW 1999, 1035; NJW 1992, 511).

    Eine einheitliche Entscheidung des Berufungsgerichts hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit dann zu erfolgen, wenn ein Grundurteil über sämtliche Anträge sachdienlich ist (vgl. BGH NJW 1992, 511 ff).

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Es wird aber von dem Anwalt erwartet, dass er substantiiert darlegt, ob und wie er den Mandanten gerade über die konkreten Risiken eines Rechtsstreits belehrt hat (vgl. BGH NJW 1991, 2280f).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Die Entscheidung des restlichen Streits darf deshalb nicht Vorfragen für den (durch Teilurteil erledigten) Teil-Streit umfassen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 303; BGH NJW 2004, 1452).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Zwar ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet auf erkennbare Fehler des Gerichts hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1988, 3016; 1995, 1420) .
  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Auch als "Organe der Rechtspflege" (§ 1 BRAO) haften Rechtsanwälte nicht ersatzweise für Fehler der Rechtsprechung, nur weil sie haftpflichtversichert sind (vgl. BVerfG NJW 2002, 2937).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Denn auch in einem solchen Fall kann ein Grundurteil einen Zweck erfüllen (vgl. BGHZ 126, 217 ).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich dabei nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falls ( BGH NJW 1996, 2648).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Erweist sich nämlich ein vom erstinstanzlichen Gericht erlassenes Teilurteil als unzulässig, kann das Berufungsgericht - sofern eine Entscheidung über den gesamten Rechtsstreit sachdienlich ist - den beim erstinstanzlichen Gericht anhängig gebliebenen Klagantrag an sich ziehen und gemäß § 540 ZPO über ihn entscheiden, um den Verfahrensverstoß auszuräumen ( BGH NJW 2001, 78; NJW 1999, 1035; NJW 1992, 511).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
    Abgesehen davon, dass "aufklärungsrichtiges" Verhalten bei der Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten vermutet wird (vgl. BGH NJW 1998, 749; 1993, 3259) und für eine gegenteilige Annahme keine Anhaltspunkte ersichtlich sind hat der Kläger auch ausweislich des Besprechungsvermerks vom 23. September 2004 (Anl. B13) deutlich gemacht, dass er "auf nichts verzichten" wolle.
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

  • OLG Hamm, 14.11.1985 - 4 W 106/85

    Zwangsmittelandrohung durch Vollstreckungsgericht

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

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